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Förderung Riester-Rente
Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und alle Beamte besitzen einen Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag
Ebenfalls besitzen Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose einen Anspruch auf Förderung der Riester-Rente.
Gefördert werden auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, insofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - Als Beispiel wäre die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police zu nennen..
Selbstständige oder Freiberufler haben nur dann einen Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Rürup-Rente ist ideal für Selbstständige und Freiberufler
Aus der Förderung ausgeschlossen sind Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind - hier bietet sich die Rürüp-Rente als Alternative an. Desweiteren werden Personen nicht gefördert, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.
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