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Von der privaten in die Gesetzliche KrankenversicherungEhe Sie beschließen in eine ausgewählte Versicherung zu wechseln, ist es ratsam sich vorher umfassend zu Informieren oder sich beraten zu lassen. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung sollte erst stattfinden wenn der Vertrag durch die Private Krankenversicherung bestätigt wurde. Anschließend kann die die vorherige gesetzliche Krankenversicherung gekündigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass zum Beispiel wenn ein Aufnahmeantrag abgelehnt wird, Sie selbst weiter einen Versicherungsschutz genießen und keine Lücke haben.
Privat versicherte können nicht einfach wieder zurück wechseln in die gesetzliche Krankenkasse. Es gilt einige Regelungen zu beachten.
1. Versicherte die Ihre Arbeit verlieren oder arbeitslos sind können wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
2. Das Bruttogehalt fällt unter dem Betrag der Beitragspflichtgrenze. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass diese Grenze die vergangenen zwölf Monate nicht überschritten wurde.
Diese Ausnahmen gelten für Privat Versicherte die das 55 Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Aktuell Bestimmungen Krankenversicherung
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