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Krankenkasse Wechsel

Wechsel der Krankenkasse

Bei der der Entscheidung für einen Wechsel der Krankenkasse, ist es ratsam sich vorher gründlich zu informieren. Bei einem geplanten Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung, ist es wichtig erst die Kündigung an die Krankenkasse auszusprechen wenn die private Krankenversicherung eine Bestätigung erteilt hat. Damit schützen Sie sich bei einer Ablehnung vor dem fehlen des wichtigen Schutzes Ihrer Versicherung, zB. wegen Vorerkrankungen.

Bei einem Anbieterwechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie mindestens 18 Monate in Ihrer alten Versicherung Mitglied gewesen sein. Anschließend haben Sie die Möglichkeit mit einer frist von zwei Monaten zu Kündigen. Die Wirksamkeit der Kündigung gilt als Bestätigt wenn Sie von Ihrer neuen Versicherung innerhalb der Frist als neues Mitglied bestätigt sind.
Sollte Ihre bisherige Versicherung die Mitgliedsbeiträge erhöhen, können Sie auch vor Ablauf der Mindestdauer von 18 Monaten die Kündigung aussprechen.

 

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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ...
 

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