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Unfallversicherung Informationen

Unfallversicherung Regelungen

Haftete bisher der Unfallversicherung eine Rückständigkeit an, so hat Sie sich mittlerweile für neue Leistungen geöffnet.
Kannte man früher die Todesfall- und Invaliditätsversicherungs-Summen mit Krankenhaus- oder Kranken-Tagegeld als Grundlage des Vertrages, so bieten die Gesellschaften vermehrt Assistance-Leistungen an. Neben den finanziellen Versicherungsleistungen gibt es nach einem Unfall Bedarfssituationen, wo Betroffene qualifizierte Unterstützung benötigen. Diese Leistungen gehen von der Kostenübernahme für die Betreuung der Kinder, Senioren, bis zur Zahlung für Haushaltsführung, Besorgungen jeder Art. Hier werden je nach Gesellschaft die Kosten bis zu einem Monat übernommen.

Eine andere Form der Unfallversicherung, die man früher nicht kannte, ist die Unfallversicherung für Berufssportler, sowohl für Mannschafts- wie auch für Berufssportarten. Der hier gebotene Versicherungsschutz gilt in der ganzen Welt, rund um die Uhr, umfasst das Training bis zu den Leistungsvergleichen. Versichert sind selbst verschuldete Unfälle, fremd verschuldete Unfälle bis zum Todesfall. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 300.000. Gezahlt wird ab einer Invalidität ab 20 %.

 

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