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Tierversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Was tun, wenn durch Tiere Schaden entsteht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter, wenn das Tier bei Dritten einen Schaden verursacht. Laut Gesetzgeber stellt die Haltung bestimmter Tiere allein schon eine Gefahr dar. Diese Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung abgesichert und müssen durch Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung geschützt werden. Beispiele sind größere Tiere wie Hunde oder Pferde.

Bei Unfällen, die nicht vorhergesehen werden können tragen Sie als Halter meist keine Schuld, dennoch sind Sie haftbar und zahlen im Schadensfall - wenn nötig mit Ihrem gesamten Vermögen bis der Schaden beglichen ist. Aus diesem Grund ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Bei Schaden an fremden Eigentum oder Verletzungen, die durch das Tier entstehen, haftet diese Versicherung.

Bei Versicherung mehrerer Tieren gleichzeitig werden manchmal sogar Sonderkonditionen angeboten. Jungtiere bis zu einem Jahr sind meist beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police besteht. Bei absichtlicher Schadensherbeiführung oder bei Schäden, die Ihnen als Halter durch das eigene Tier entstehen zahlt die Versicherung jedoch nicht. Versichert ist das Tier, nicht der Halter. Geht Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz trotzdem bestehen.
 

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