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Krankenversicherung Bescheinigung Studium |
Versicherungsbescheinigung für das Studium Nach der Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung vom 27. März 1996 müssen Studierende eine Bescheinigung ihrer Krankenversicherung zur Studiumbewerbung mit einreichen. Hierbei wird bescheinigt, dass der Bewerber Krankenversichert ist. Die Bescheinigung muss als Original vorgelegt werden. Die Chipkarte vorzuzeigen oder als Kopie einzureichen reicht nicht.
Zur Erlangung dieser Bescheinigung muss der Student sich bei seiner Krankenkasse melden und Bescheid geben, dass eine Bescheinigung für das Studium benötigt wird. In der Regel ist dies durch einen einfachen Anruf, im Gespräch mit dem betreffenden Sachbearbeiter erledigt.
Auf der Bescheinigung werden Informationen zu Versicherungspflicht angegeben.
Die Bescheinigung der Krankenversicherung muss anschließend mit allen weiteren Dokumenten im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Diese Bescheinigung hat für ein Semester Gültigkeit. Sollte die Hochschule wechselt werden, muss bei der neuen Hochschule wieder eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden.
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