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Rürup Rente

Rürup-Rente als private AltersvorsorgeDie Rürup-Rente ist als private Altersvorsorge, mit attraktiver steuerlicher Förderung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler geeignet. Die Rürüp-Rente bietet eine entscheidende Hilfe, zur Schließung Ihrer persönlichen Vorsorgelücke.

Besonders für Selbstständige sind die hohen Steuervorteile der Rürup-Rente sehr attraktiv. Die Rentenversicherungspflicht gilt nicht für Selbstständige und Freiberufler. Sie erlangen während des Berufslebens häufig keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Daher müssen Unternehmer und Freiberufler ihre Altersvorsorge selbst gestalten. Arbeitnehmer können jedoch ebenfalls von den Steuervorteilen der Rürüp-Rente profitieren.

Rürup-Rente Modell

Die Einzahlung in die Rürup-Rente gestaltet sich sehr flexibel. Sie können sowohl monatliche Beiträge einzahlen oder eine Einmalzahlung am Jahresende vornehmen. Darüber hinaus können die Einzahlungen zur Rürup-Rente, steuerlich mit weiteren Beiträgen zur gesetzlichen Rente, bis zu einem bestimmten Prozentsatz abgesetzt werden. Die Rentenauszahlungen aus Ihrer Rürup-Rente erfolgen mit Beginn des 65. Lebensjahres Die Leistungen können jedoch auch schon ab 60 beantragt werden.

Rürup-Rente und Hartz-IV

Die Rürup-Rente wird bei der Festsetzumg der Höhe von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angesetzt. Daher wird die Rürüp-Rente auch nicht von der Behörde angetastet. Ihre Rürup-Rente erhalten Sie später daherin vollem Umfang.

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