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Eigentums und Mietrechtsschutz |

Eigentums- und Mietrechtsschutz Wenn man Eigentum erwirbt oder auch nur in ein Mietobjekt einzieht, sollte man sich überlegen, ob es nicht ratsam ist, eine Eigentums- bzw. Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Denn bei Abschluss einer Eigentumsrechtsschutzversicherung sichert diese alle Streitigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft ab; auch bei Ansprüchen, die gegen die Hausverwaltung gerichtet sind, schützt die Rechtschutzversicherung den Eigentümer vor ausufernden Kosten. Das gleiche gilt jedoch auch, wenn Andere Ansprüche geltend machen und die außergerichtlich oder durch Urteil gegen den Versicherungsnehmer entschieden werden.
Im Falle einer Mietrechtschutzversicherung sind die Ansprüche des Versicherungsnehmers sowie die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abgesichert, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen. Konkret können dies Streitigkeiten um die Jahresabrechnung ebenso sein wie die Geltendmachung einer Mieterhöhung, die gerichtlich oder außergerichtlich entschieden wird.
Häufig werden Eigentums- bzw. Mietrechtschutzversicherungen seitens der Versicherer mit einer Selbstbeteiligung angeboten. Das hat zur Folge, dass die Prämie niedriger ist, der Versicherungsnehmer im Falle der Inanspruchnahme der Versicherung jedoch die festgelegte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen muss.
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