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Private Krankenversicherung

Personen die Selbständig sind, Freiberufler oder  Beamte sind, haben die Möglichkeit sich  unabhängig von der Höhe des Einkommens sich privat in der privaten Krankenverscherung zu versichern bzw. zu wechseln. Arbeitnehmer und Angestellte Personen haben die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung privat zu versichern, sofern das jeweilige Gehalt über der festgelegten Einkommensgrenze von aktuell 48.150,- Euro pro Jahr bzw. über 4.012,50 EURO im Monat liegt.

Die private Krankenversicherung bietet den Versicherten einen hervorragenden Krankenversicherungsschutz. Privatversicherte können je nach der gewählten Tarifkombination folgende Leistungen erhalten:

Hierzu können gehören die Freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Inanspruchnahme von Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung. Ferner die volle Kostenerstattung bei Zahnersatz, keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (Beispielsweise Massagen) sowie eine Erstattung für Sehhilfen z.B. Brillen und Kontaktlinsen.


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