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KFZ-Haftplichtversicherung

Haftung für den SchadensfallGleichgültig ob Sie ein PKW, LKW oder ein Motorrad bestitzen - um auf der Straße fahren zu dürfen brauchen alle motorisierten Fahrzeugen eine Haftpflichtversicherung

Diese dient dazu, dass im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Leistungen

Die KFZ-Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen wie z.B.Schmerzensgeld, Verdienstausfall, oder bei leibenden Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente.

Natürlich sind auch Abschlepp-, Reparatur und Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Innerhalb bestimmter Grenzen wird von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers sogar ein Mietwagen des Geschädigten während der Reperaturzeit bezahlt.

Hohe Deckungssummen im Schadensfall


Grundsätzlich prüft die Haftpflichtversicherung, ob die Ansprüche des Unfallopfers gerechtfertigt sind - überhöhte oder nicht rechtfertigbare Forderungen wehrt die Haftplichtversicherung mit juristischen Mittel ab.

Der Gesetzgeber sieht als Mindestversicherungssumme in der KFZ-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro Person (7,5 Mio. insgesamt) vor. Sachschäden müssen bis 500.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. In der Praxis sind die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer jedoch deutlich höher.

 

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