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Hausratversicherung Regelungen und Informationen |
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Hausratversicherung allgemeine Informationen Jeder, der in jungen Jahren von seinen Eltern in eine eigene Wohnung zieht, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Diese Versicherung ersetzt dem Versicherten nach einem entstandenen Schaden die Kosten, der durch Feuer, Wasser oder Überspannung an seinem Mobiliar entstanden ist. Aber auch die Kosten nach einem Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind in der neuesten Hausratverordnung von 2004 versichert.
In der Police können zusätzliche Risiken mit versichert werden. Dazu gehört der Diebstahl von Fahrrädern ebenso wie die Abdeckung der Risiken bei einem vorhandenen Aquarium. Auch eine Glaszusatzversicherung, zu der auch ein Zerahn-Kochfeld gehört, ist möglich.
Die Versicherungssumme einer Hausratversicherung setzt sich aus der Lage des Gebäudes sowie der Wohnfläche, gemessen in Quadratmetern, zusammen. In der Regel sollte diese bei 650 €/Quadratmeter liegen. Wird sie niedriger festgesetzt, läuft der Versicherte Gefahr, im Schadensfall nur einen Bruchteil des Hausratsneuwertes zu erhalten. Daher sollte immer ein so genannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, zu dem sich die Versicherer auch bereit erklären.
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