Hausratsversicherung Schadensfälle
Die Hausratsversicherung versichert Gegenstände der Wohnung wie z.B. Teppiche, Schränke, Geschirr, Kleidung, Möbeleinrichtungen und auch Wertgegenstände wie Geld.
Auch Schäden am Hausrat welche durch Brand, Wasserschäden oder Diebstahl entstanden sind und können zu einem bestimmten Teil abgedeckt werden. Weit verbreitete Schadensfälle sind Fahrraddiebstähle, die von der Hausratversicherung nur bedingt getragen werden.
Neuere Fahrräder, deren Preis durch Belege nachweisbar sind, werden in den meisten Fällen voll ersetzt. Bei Fällen, wo kein Kaufbeleg vorlegbar ist wie z.B. bei älteren Rädern, werden nur anteilige Beträge erstattet. Diebstähle sollten sofort und nachweislich bei der Polizei angezeigt werden.
Hiermit wird die Meldung des Diebstahls nachgewiesen. Es soll Missbrauch gegenüber der Versicherung verhindern. Es ist ratsam, sofort nach Erwerb des Rades die Rahmennummer zu notieren und evtl. auch zu registrieren, was z.B. bei der Polizei und gar bei manchen Fahrradgeschäften möglich ist.
Diese kleinen Schritte helfen dabei, bei Diebstahlsanzeigen evtl. sein Fahrrad zurückzuerhalten oder den Schadensersatz durch die Versicherung zu erhalten. Fahrlässig herbei geführte Diebstahlschäden durch Nichtsicherung des Fahrrades werden von der Versicherung nicht akzeptiert.
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