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Privathaftpflichtversicherung für wen

Privathaftpflichtversicherung für wen sinnvoll?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen- Sach- und Vermögensschäden auf. Verursacht man als Radfahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall, leistet die Haftpflichtversicherung für die Schäden. Bei Personenschäden können oft sehr hohe Kosten entstehen, wenn durch einen tödlichen Unfall lange Rentenzahlungen an Hinterbliebene fällig werden. Deshalb sollte eine Haftpflicht entsprechend hohe Deckungssummen haben. Auch Sachschäden können in die Millionen gehen, wenn ein Kind zündelt und Gebäude in Flammen aufgehen.

Damit ist auch ein weiterer Vorteil der Privathaftpflichtversicherung angesprochen. Mit ihr sind nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Ehegatte und die Kinder mitversichert. Erwachsene Kinder sind für die Dauer Ihrer Ausbildung und ohne eigenes Einkommen mitversichert. Versichert sind auch der Lebenspartner und dessen mit im Haushalt lebenden Kinder.

Versichert ist auch die Haftpflicht als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhaus wenn Ziegel vom Dach fallen oder bei Glatteis nicht gestreut wurde. Läuft Heizöl aus dem lecken Öltank ins Erdreich, wird die Beseitigung meist teuer. Auch hier besteht ein Schutz.

Bei gemieteten Wohnräumen sind Schäden an der Mietsache mitversichert. Hat man die vom Nachbarn anvertrauten Schlüssel verloren, zahlt die Versicherung den Ersatz und den Austausch der Schlösser. Betreut jemand als Tagesmutter fremde Kinder, so besteht auch hier Versicherungsschutz.

Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung besteht bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit.
 

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