|
Haftpflichtversicherung Vertrag |
Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung dient zur Absicherung des Versicherungsnehmers gegen Forderungen von Dritter. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine sogenannte freiwillige Versicherung, jeder Bürger kann selbst entscheiden ob er eine Privathaftpflichtversicherung möchte oder nicht.
Die Höhe der Versicherungssumme die Vertragslaufzeit sowie die monatlichen Beitragszahlungen werden zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Anbieter vereinbart. Versichert bei einer Privathaftpflichtversicherung sind typische Sachen die im Zusammenhang mit Haus- und Wohnungsbesitz, Tierhaltung, Sportausübung handelt. Was genau abgedeckt ist, sollte im Vorfeld geklärt sein. Hinweise zu den genauen Bedingungen einer Privathaftpflichtversicherung findet man in den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen kurz AHB.
Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es je nach Vereinbarung auch eine Ausfalldeckung.
Bei der Ausfalldeckung wird der Schaden des Versicherungsnehmer samt mitversicherten Personen gedeckt, die man gegenüber einem Dritten hat. Die Ausfalldeckung kann aber nur in Anspruch genommen werden wenn ein rechtskräftiger Titel von einem Gericht vorliegt.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Absicherung vor Schäden.
|