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Die Wahl der Krankenkasse
Grundsätzlich sind jene Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die im Angestelltenverhältnis ein monatliches Einkommen unter 3975 EURO Brutto beziehen. Bei einem monatlichen Gehalt das über diesen Betrag liegt, kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden ob er sich in der privaten Krankenversicherung oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Bei Beamten, freiberuflich Tätigen, und Selbständigen Personen ist der Beitritt in die Private Krankenversicherung nicht abhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Krankenkassen in Deutschland orientieren sich teils an Branchen (z.B. Techniker Krankenkasse) oder an wesentliche Träger wie die Ortskrankenkassen oder Innungskrankenkassen. Grundsätzlich kann jede Person die nicht Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist in die gesetzlich Krankenversicherung eintreten.
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