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Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs beginnen generell die Rürup-Vorsorge-Auszahlungen
Sie können aber als Versicherter diese Leistungen schon bereits mit 60 beantragen - natürlich sind dann aber die monatlichen die monatlichen Rentenzahlungen geringer als mit 65.
Lebenslang und ganz gleich welches Alter Sie erreichen, werden grundsätzlich die Leistungen aus der Rürup-Rente als monatliche Rente gewährt.
Familienvorsorge
Bei Vertragsabschluss einer Rürup-Rente können Sie bereits eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vereinbaren.
Ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche, dürfen Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge nicht beliehen,übertragen oder veräußert werden - die Auszahlung als einmaliger Betrag ist ebenfalls nicht möglich.
Erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig - vorher gilt eine Übergangsregel.
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