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Auslandsreise-Krankenversicherung |
Bei Auslandsreisen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung auf der sicheren Seite
Gesetzliche Krankenkassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur in EU-Ländern und Ländern mit dem Deutschland ein Sozialversicherungabkommen geschlossen hat
Und selbst dann gilt: Die Erstattung der Krankheitskosten gelten nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe.
Ausserhalb europäischer Grenzen sind Sie in den meisten Fällen Privatpatient. Dann müssen Sie für die hohen Arzt- oder Klinikkosten selber aufkommen. In den USA können diese sogar ein Jahreskommen überschreiten. Selbst ein Rücktransport in die Heimat wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.
Leistungsumfang
Die Auslandsreise-Krankenversicherung begleicht die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie übernimmt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Medikamente, Verbands- und Heilmittel.
Im Leistungsumfang ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland inbegriffen - zusätzlich der Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.
Der Abschluss einer Auslandreise-Krankenversicherung kann als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres erfolgen.
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